Allgemeine Geschäftsbedingungen für Partnerfirmen

•  Die Partnerfirma gewährt den Besitzern einer gültigen TrendCard den schriftlich vereinbarten
Rabatt, oder zusätzliche Leistungen in genau definiertem Umfang gemäss Firmeneintrag.

•  Die Partnerfirma wird – inklusive der vereinbarten Rabatte ohne Kostenfolge auf unserer Homepage www.trendcard.ch aufgeführt. 

•  Die Rabatte, die durch die Partnerfirma gewährt werden, sind strikte einzuhalten und nur in Absprache mit der Firma TrendCard zu ändern, damit die Aktualität der Homepage gewährleistet werden kann.

•  Aktionsangebote der Partnerfirma können - nach Absprache mit der TrendCard - auf der Homepage platziert werden.

•  Die TrendCard ist kein Legitimations- oder Kreditinstrument. Die Partnerfirma akzeptiert eine solche auf eigene Gefahr.

•  Die Partnerfirma akzeptiert nur gültige und nicht abgelaufene Karten.

•  Die Partnerfirma gewährt den Karteninhabern die bei ihnen üblichen Garantien, ohne Rücksicht auf den gewährten Rabatt.

•  Der Karteninhaber erhält die bei der Partnerfirma üblichen Geschäftsbedingungen. Ausnahmen sind der gewährte Rabatt oder verbesserte Bedingungen.




Kündigung:
Dieser Vertrag wird auf eine vereinbarte Dauer von einem Jahr nach Unterzeichnung abgeschlossen. Er kann nach Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten auf das Ende der Mindestvertrags-dauer mittels eingeschriebenem Brief gekündigt werden. Erfolgt keine rechtzeitige Kündigung, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand:
Die Gültigkeit, Erstellung und Durchsetzung dieses Vertrages bestimmen sich nach Schweizer Recht. Der Gerichtsstand ist ausschliesslich am Domizil der Firma TrendCard.