Allgemeine Geschäftsbedingungen für Partnerfirmen
| • | Die Partnerfirma gewährt den Besitzern einer gültigen TrendCard den schriftlich vereinbarten Rabatt, oder zusätzliche Leistungen in genau definiertem Umfang gemäss Firmeneintrag. |
| • | Die Partnerfirma wird – inklusive der vereinbarten Rabatte ohne Kostenfolge auf unserer Homepage www.trendcard.ch aufgeführt. |
| • | Die Rabatte, die durch die Partnerfirma gewährt werden, sind strikte einzuhalten und nur in Absprache mit der Firma TrendCard zu ändern, damit die Aktualität der Homepage gewährleistet werden kann. |
| • | Aktionsangebote der Partnerfirma können - nach Absprache mit der TrendCard - auf der Homepage platziert werden. |
| • | Die TrendCard ist kein Legitimations- oder Kreditinstrument. Die Partnerfirma akzeptiert eine solche auf eigene Gefahr. |
| • | Die Partnerfirma akzeptiert nur gültige und nicht abgelaufene Karten. |
| • | Die Partnerfirma gewährt den Karteninhabern die bei ihnen üblichen Garantien, ohne Rücksicht auf den gewährten Rabatt. |
| • | Der Karteninhaber erhält die bei der Partnerfirma üblichen Geschäftsbedingungen. Ausnahmen sind der gewährte Rabatt oder verbesserte Bedingungen. |
Kündigung:
Dieser Vertrag wird auf eine vereinbarte Dauer von einem Jahr nach Unterzeichnung abgeschlossen. Er kann nach Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten auf das Ende der Mindestvertrags-dauer mittels eingeschriebenem Brief gekündigt werden. Erfolgt keine rechtzeitige Kündigung, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand:
Die Gültigkeit, Erstellung und Durchsetzung dieses Vertrages bestimmen sich nach Schweizer Recht. Der Gerichtsstand ist ausschliesslich am Domizil der Firma TrendCard.